Cybersecurity

In In Übereinstimmung mit den Verfahren von GDELS und um die geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich der Pflicht zur Meldung von Sicherheitsverstößen gemäß Artikel 33.2 der Allgemeinen Datenschutzverordnung („DSGVO“), Subunternehmer, einschließlich Lieferanten und Berater (gemeinsam „Lieferanten“) müssen diese Cybervorfälle unverzüglich innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Entdeckung melden an:

  • Der Ansprechpartner innerhalb der GDELS und
  • Das Cyber Security Incident Response Team (CSIRT) unter csirt@gdels.com
  • Prozess zur meldung von cyberangriffen

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