In Übereinstimmung mit den GDELS-Verfahren und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften, einschließlich der Pflicht zur Benachrichtigung von Datenschutzverletzungen gemäß Artikel 33.2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sind Subunternehmer, darunter Lieferanten und Berater (zusammen „Lieferanten“), verpflichtet, Vorfälle innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Entdeckung der GDELS-Kontaktstelle für Cybersicherheit und dem Computer Security Incident Response Team (CSIRT) zu melden.
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